Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz (TSK)

Ab 2021 wieder Beiträge
für Bienenvölker

Leider mussten von der TSK in den vergangen Jahren sehr viele Zahlungen für Entschädigungen bei Seuchenausbrüchen der amerikanischen Faulbrut geleistet werden. Das hat dazu geführt, dass die Rücklage der Bienenkasse innerhalb der Tierseuchenkasse immer weiter abgeschmolzen ist. Es ist daher zur Aufrechterhaltung der Funktion der Tierseuchenkasse als Pflichtkasse für Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- sowie Schweinehalter und Imker unerlässlich geworden, wieder Beiträge für Bienenvölker zu erheben. Der Jahresbeitrag beträgt unabhängig von der Völkerzahl 10 €. Dies entspricht auch dem derzeitigen Mindestbeitrag für alle Tierhalter. Der Beitrag dient zur Deckung der Verwaltungskosten und zum Erhalt und Aufbau der Rücklage. Der Beitrag wird erstmalig im Jahre 2021 erhoben. Alle Bienenhalter sind hiermit verpflichtend aufgerufen, sich bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu melden.

::Rechtsgrundlagen zur Meldepflicht:
Die Meldepflicht beruht auf § 20 Tiergesundheitsgesetz i.V.m. § 12 Abs. 1 und 4 Landestierseuchengesetz sowie der jeweilig gültigen Beitragssatzung

Zuvor sind sie jedoch verpflichtet , falls noch nicht geschehen, die Haltung ihrer Bienen bei der zuständigen Veterinärbehörde der Kreisverwaltung zu melden. Dort erhält man eine Registriernummer. Die Registrierung ist nach Bienenseuchenverordnung vorgeschrieben.

Formulare zur Anmeldung der Tierhaltung bei der Kreisverwaltung und zur Anmeldung bei der TSK finden Sie unter  dem
Reiter: DER VEREIN
…………………………FORMULARE UND
…………………………DONLOADS