Ab dem 28. Januar 2022 müssen Erwerbs-, Nebenerwerbs-, und Hobbyimker das Anwenden aller Tierarzneimitteln in einem Bestandsbuch dokumentieren.
Die Angaben müssen Imker mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Da mehrere Vereinsmitglieder bezüglich des Bestandsbuches nachgefragt haben, wurde ein Bestandsbuch zum downloaden eingestellt. Dies finden sie unter dem Reiter.
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