Die Oxalsäure und Api Live Var sind aus der Apothekenpflicht entlassen und nun frei verkäuflich.
Die neue Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel trat zum 01.10.21018 in Kraft. Der DIB weist darauf hin, dass dadurch zwar die Pflicht zur Eintragung im Bestandsbuch entfällt, rät aber dringend dazu jede Behandlung einzutragen da sich aus lebensmittelrechtlicher Sicht eine Verpflichtung zum Nachweis ableiten lässt.